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Allgemeine Geschäftsbedinungen [89 KB]
Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen JoliCave (nachfolgend der Lieferer) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu Grunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, eine Lieferverpflichtung besteht nicht. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen der Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Sollte der Käufer keine E-Mail-Adresse angegeben haben, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zustande.
2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art auch in elektronischer Form Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Sämtliche Angaben des Lieferers zur Kaufsache im Katalog, Onlineshop, CAD-Tool oder bei den Vertragsverhandlungen sind Eigenschaftsbeschreibungen, keine Zusicherungen im Rechtssinne. Soweit in dem Kaufvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder in Bezug genommen worden ist, hat der Lieferer keine Zusicherungen abgegeben.
4. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 2000.
Preise und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschliesslich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Transport* und Entladung. Die Preise auf weingestelle.ch.verstehen sich einschliesslich der MwSt in der gesetzlichen Höhe. Ändern sich nach Vertragsabschluß Abgaben und andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, ist der Lieferer im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Auf Verlangen wird der Lieferer diese Kostenerhöhung dem Besteller nachweisen.
* Um Ihnen das Einkaufen so einfach wie möglich zu machen, werden die Versand- und Verpackungskosten automatisch auf Ihrer Online Bestellung addiert. So können Sie sofort sehen, wie hoch der totale Rechnungsbetrag ist.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug auf das Konto des Lieferers zu leisten, und zwar netto Kasse innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass der Lieferer am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Besteller.
3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Verzug des Bestellers tritt ein bei Mahnung nach Fälligkeit, spätestens aber 20 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung durch den Lieferer. Kommt der Besteller in Verzug, berechnet der Lieferer Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite ab Fälligkeitsdatum, mindestens aber in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank, es sei denn, der Besteller weist dem Lieferer einen niedrigeren Schaden nach.
5. Sämtliche Forderungen des Lieferers werden, unabhängig von der Laufzeit, sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder dem Lieferer Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. In diesem Fall ist der Lieferer berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
Lieferzeit, Versand und Abwicklung
1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Bei nachträglicher Auftragsänderung durch den Besteller ist der Lieferer berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern.
2. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
3. Die Bestellungen werden sofort bearbeitet. Lagerartikel werden innerhalb 2 Arbeitstagen versendet. Weinregale benötigen eine Rüstzeit von 10 Arbeitstagen.
Gefahrübergang, Abnahme
1. Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt der Lieferer Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.
2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk des Lieferers verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
3. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
4. Wird ohne Verschulden des Lieferers der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist der Lieferer berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Besteller. Dem Besteller wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
5. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar. Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig.
6. Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.
7. Die Ware wird, falls und soweit handelsüblich, verpackt geliefert. Für Verpackung, Schutz und/oder Transporthilfsmittel sorgt der Lieferer nach eigener Erfahrung und auf Kosten des Käufers. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von dem Lieferer nicht zurückgenommen.
8. Sämtliche Lieferungen erfolgen bis Bordsteinkante ohne Kellerlieferung und ohne Montage.
Eigentumsvorbehalt
1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
4. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Lieferer den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.
Montageanleitungen
- PDF - SandyLine Montageanleitung :
http://www.weingestelle.ch/downloads/montageanleitung_blackinrack_sl-tuffstein_impe.pdf
- PDF - Universal Weinregal-Montageanleitung:
http://www.weingestelle.ch/downloads/montageanleitung_cavo_cavino_hydroton_multi_sl.pdf
- PDF - CollectionRack Montageanleitung:
http://www.weingestelle.ch/downloads/montageanleitung_collection-bordeaux-burgundy-.pdf
- PDF - CollectionRack 90 Montageanleitung
http://www.weingestelle.ch/downloads/montageanleitung_collectionrack_90.pdf
Mängelansprüche
1. Fabrikationsbedingte Abweichungen, wie Abmessungen, Farbe (durch Lichteinwirkungen können Farbunterschiede entstehen) und Haarrisse, welche die Funktion nicht beeinträchtigen und daher den Wert nicht mindern, sind vorbehalten. Kein Weinregalsystem erhebt den Anspruch für sämtliche Flaschenformate geeignet zu sein. Von den hunderten Flaschenformaten sind für unsere ca. Kapazitätsangaben ausschliesslich die Bordelaise und Bourgogne Formate ausschlaggebend.
2. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.
3. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller, nach Verständigung mit dem Lieferer, diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist der Lieferer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
4. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes trägt der Lieferer soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt.
5. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Lieferer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos hat verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
6. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von dem Lieferer zu verantworten sind.
7. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Lieferers für die daraus entstehenden Folgen.
Gleiches gilt für ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
Weitere Allgemeine Produkt-Informationen
Alle Angaben zu Preisen, Leistung, Ausstattung entsprechen dem Stand bei der Drucklegung. Aenderungen von Konstruktion, Ausstattung, Liefer- und Leistungsumfang sowie Aenderungen der Preislisten wegen Druckfehlern bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die abgebildeten Modelle zeigen zum Teil Ausstattungen, die als Zubehör erhältlich sind.
Zahlungsmöglichkeiten
- per Vorauszahlung mit 2% Skonto
- per Rechnung zahlbar netto innert 30 Tagen
Basler Kantonalbank
Kontonummer: 16 5.509.702.49
Postkonto: 40-61-4
Clearing-Nummer: 770
SWIFT: BKBBCHBB
IBAN CH62 0077 0016 5509 7024 9
Wie Sie bestellen können
Sie können rund um die Uhr, jeden Tag, Ihre Bestellung aufgeben. Ihre Bestellung wird innerhalb der nächsten 24 Stunden bearbeitet.
Im Online-Shop: Sie kaufen bequem mit Hilfe unseres "elektronischen Einkaufskorbes" im Internet ein.
- per Mail: info@weingestelle.ch
- per Fax: 061 421 79 93
- per Telefon: 061 421 79 92
- persönlich: Eine Ausstellung finden Sie an der Bottmingerstrasse 23 in Binningen. Besuch der Ausstellung nach telefonischer Vereinbarung.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand JoliCave
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Gerichtsstand in Arlesheim, Baselland.
